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Verwaltungsrat

Die Kontrolle und Selbstverwaltung Ihrer HVB BKK

Der Verwaltungsrat erfüllt zwei Hauptaufgaben. Als Kontrollorgan hat er eine ähnliche Funktion wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft.

Als Selbstverwaltungsorgan verfügt er über Satzungs- und Haushaltsrecht. Das Satzungsrecht regelt die Bereiche, die der Gesetzgeber nicht bestimmt; das Haushaltsrecht betrifft die Ausgaben sowie die Einnahmen. Der Verwaltungsrat tagt mindestens zweimal im Jahr. Er hat zwölf ehrenamtliche Mitglieder (jeweils sechs Versichertenvertreter und sechs Arbeitgebervertreter) und wird alle sechs Jahre neu gewählt.


Die Verwaltungsratsmitglieder von 20011 bis 2017

Vorsitzende (alternierend)
Silke Wolf
Jens-Uwe Wächter 
 
Versichertenvertreter
Jens-Uwe Wächter (Himmelpforten)
1. Stellvertreterin: Inga-Sabine Hinze (Schleswig)
2. Stellvertreter: Werner Binder (Tamm)
 
Stefanie Pantoulier (Egmating),
1. Stellvertreter: Florian Schwarz (München)
2. Stellvertreter: Tim Weidner (Starnberg)
 
Helmut Wunder (Waischenfeld)
Panagiotis Sfeliniotis (München)
 
Stellvertreter:
Lioba Müller (Niederwern)
Ute Schneider (Berlin)
Dietrich Weeber (Böhl-Iggelheim)
Heidi Badewitz (Bindlach)
 
Arbeitgebervertreter
Silke Wolf (München)
Patrick Grünauer-Kloevekorn (Halle) 
Karl-Heinz Haberkern (Unterschleißheim) 
Daniel Leiber (München)

Stellvertreter:
Wolfgang Geiger (Puchheim)
Gabriele Simbürger (Landshut)


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