
Der Hintergrund
In den letzten Jahren hat die Diskussion über Korruption und Missbrauch im Gesundheitswesen zugenommen. Abrechnungen für nie erbrachte Leistungen, Herzklappen- und Zahnersatzskandal, Schwarzhandel mit Versichertenkarten – meist sind es nur Einzelfälle, die bekannt werden. In welchem Ausmaß durch betrügerisches Verhalten im Gesundheitswesen Schäden entstehen, ist bis heute nicht genau bekannt und kann bestenfalls geschätzt werden. Sicher ist aber, dass alle Krankenversicherten mit ihren Beiträgen für die entstehenden finanziellen Folgen bezahlen müssen.
Im Interesse unserer Versicherten unternehmen wir deshalb natürlich große Anstrengungen, um diesem Missbrauch entgegenzuwirken. So haben wir elektronische Prüfroutinen eingeführt, die frühzeitig Unregelmäßigkeiten aufdecken können. Doch dies allein reicht noch nicht aus, um den Missbrauch zu stoppen. Deshalb haben wir zusätzlich eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (Korruptionsbekämpfungsstelle) bei unserer BKK eingerichtet. Aufgabe dieser Stelle ist es, diejenigen zu identifizieren, die die Strukturen im Gesundheitswesen zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen. Dies kann uns jedoch nur gelingen, wenn Sie uns dabei unterstützen. Wir wollen Grauzonen erkennen und die hierdurch entstehenden Möglichkeiten zur Manipulation abschaffen. Damit wir hierbei nicht pauschal bestimmte Berufsgruppen unter Verdacht stellen, geht die Korruptionsbekämpfungsstelle nur Hinweisen auf konkrete Sachverhalte nach.
Wie Sie uns helfen können:
Haben Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf ein Fehlverhalten im Gesundheitswesen? Dann senden Sie uns doch eine E-Mail an Fehlverhalten@hvb-bkk.de
Bitte schildern Sie uns den Sachverhalt so ausführlich wie möglich. Allerdings bedeutet nicht jede fehlerhafte Abrechnung gleich Betrug oder Korruption. Voraussetzung hierfür ist die Absicht, durch Betrug persönliche Vermögensvorteile zu erzielen. Ein bloßes Versehen ist etwas anderes als eine strafbare Handlung.
Wir gehen jedem nachvollziehbar begründeten Hinweis nach. Dabei werden wir Ihre Informationen selbstverständlich vertraulich behandeln. Sie können Ihren Hinweis auch anonym abgeben. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Hinweise oft viele Fragen offen lassen, deren Beantwortung für die Weiterverfolgung und somit zur Aufklärung des Sachverhaltes unerlässlich sind. Deshalb bitten wir Sie, uns Ihren Namen, Ihre Versicherungsnummer und die Telefonnummer mitzuteilen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe!