
Bei dieser Entscheidung kommt es auf Ihre persönlichen Lebensumstände an. Voraussetzung für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist Ihr Einkommen – der Gesetzgeber legt jeweils die Höhe fest, ab der Sie wechseln können. Doch selbst wenn Sie diese Grenze weit überschreiten, ist es in vielen Fällen für Sie wesentlich günstiger, in einer gesetzlichen Krankenkasse mit guten Leistungen wie der HVB BKK zu bleiben – und höchstens für bestimmte Risiken private Zusatzversicherungen abzuschließen.
Denn eines ist sicher: Versichern Sie sich einmal privat, gibt es kaum einen Weg zurück in die Gesetzliche. Die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Systemen finden Sie hier.
Kosten für Ehepartner und Kinder
Wenn Sie jung sind und keine Familie haben, bezahlen Sie weniger bei einer privaten Krankenversicherung. Heiraten Sie oder bekommen Sie Nachwuchs, steigen Ihre Kosten deutlich.
Privat: Für jedes einzelne Familienmitglied müssen Sie Prämien bezahlen.
HVB BKK: Ehepartner ohne eigenes Einkommen (auch geringfügig Beschäftigte) und Kinder sind kostenlos mitversichert.
Risiken und Prämienhöhe
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft. Das heißt, alle bekommen die Leistungen, die sie brauchen, unabhängig von Ihren individuellen Gesundheitsrisiken und Ihrer Finanzkraft.
Privat: Die Höhe der Prämien richtet sich nach Ihren Vorerkrankungen, Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand.
HVB BKK: Der Beitrag richtet sich allein nach Ihrem Einkommen.
Gesundheitsrisiko und Selektion
Kranke und erblich Belastete werden von den Gesetzlichen und den Privaten höchst unterschiedlich behandelt.
Privat: Die Versicherungsgesellschaft sucht sich ihre Kunden nach betriebswirtschaftlichen Kriterien aus. Anträge dürfen abgelehnt, mit Ausschluss von Behandlung für Vorerkrankungen oder mit Risikozuschlägen abgeschlossen werden.
HVB BKK: Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft. Es gibt weder Eingangsuntersuchungen, noch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge. Sie können Ihre Krankenkasse mit einer Bindungsfrist von lediglich 18 Monaten frei wählen.
Krankheit und Entgeltfortzahlung
Werden Sie krank und Ihre Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber endet (normalerweise nach 6 Wochen), werden Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell unterstützt. In der Privatversicherung müssten Sie zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
Privat: Beziehen Sie Krankentagegeld, müssen Sie Ihre Prämien für die Kranken- und Pflegeversicherung trotzdem weiter bezahlen. Arbeitnehmer können sich in der Rentenversicherung freiwillig weiterversichern. Sie müssen jedoch selbst den Antrag stellen und die Beiträge an den Rentenversicherungsträger einzahlen.
HVB BKK: Sie erhalten nach dem Ende der Entgeltfortzahlung von unserer BKK Krankengeld. Während des Krankengeldbezuges versichern wir Sie beitragsfrei. Außerdem beteiligen wir uns in dieser Zeit an Ihren Beiträgen zur Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung und leiten diese an die entsprechenden Sozialversicherungsträger weiter.
Schwangerschaft
Bekommen Sie ein Kind, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung finanzielle Hilfe.
Privat: In der privaten Krankenversicherung werden Sie in der Zeit der gesetzlichen Mutterschutzfrist finanziell grundsätzlich nicht unterstützt. Vor allem müssen Sie die Prämien für die Kranken- und Pflegeversicherung weiter bezahlen.
HVB BKK: Sie bekommen Mutterschaftsgeld für die Zeit der Schutzfrist (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt). In der Kranken- und Pflegeversicherung sind Sie während des Mutterschaftsgeldbezuges beitragsfrei versichert. Außerdem bietet Ihnen die HVB BKK während der Schwangerschaft und danach für Ihr Kind etliche Extraleistungen.
Leistungsunterschiede
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie auch Zusatzleistungen der privaten Krankenversicherung bekommen – mit einer kostengünstigen Zusatzversicherung. Manche Leistungen erhalten Sie jedoch nur von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Leistungen wie z.B. Mutterschaftsgeld, Kinderkrankenpflegegeld und Haushaltshilfe bekommen Sie von der privaten Krankenversicherung nicht oder nur gegen Aufpreis.
Privat: Die versicherten Leistungen sind wählbar und müssen von Ihnen entsprechend bezahlt werden.
HVB BKK: Versichert sind alle gesetzlichen Standardleistungen und zusätzlich die Extraleistungen der HVB BKK.
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