Mit der HVB BKK sind Sie immer gut beraten. Auch und gerade in besonderen Situationen wie z. B. der Beendigung eines Arbeitsverhältnis. Nachfolgend informieren wir Sie über die Auswirkungen einer Abfindungszahlung:
Entlassungsentschädigungen oder Abfindungen sind Leistungen, die Arbeitnehmer als Ausgleich erhalten, wenn sie Ihren Arbeitsplatz verlieren. Abfindungen können in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Sie werden dann zur Beitragsberechnung herangezogen, wenn das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig und im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird, das heißt, die Kündigungsfrist wird nicht eingehalten.
Sofern der Arbeitnehmer Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragt und die Kündigungsfrist des Arbeitsverhältnisses nicht eingehalten wurde, tritt für den Arbeitnehmer eine Ruhenszeit ein. In dieser Zeit ruht nicht nur der Anspruch auf Arbeitslosengeld, es besteht auch kein Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Die Kranken- und Pflegeversicherung kann aber im Rahmen einer (kostenlosen) Familienversicherung bzw. freiwilligen Versicherung fortgesetzt werden. Kommt eine Freiwillige Versicherung zum Tragen, werden – neben anderen Einkünften - auch die Abfindungen/Entlassungsentschädigungen bei der Berechnung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt.
Die Beitragsbemessung freiwillig Versicherter orientiert sich an der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Neben der Abfindung werden auch alle übrigen Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht bzw. verbraucht werden könnten zur Beitragsermittlung herangezogen. ( z.B. Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Zinserträge, Unterhaltszahlungen, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit etc.).
Welche Form der Versicherung für Sie hergestellt werden kann und in welcher Höhe und wie lange Beiträge aus der Abfindung angerechnet werden, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Sie erreichen uns unter der kostenlosen Servicenummer: 0800 / 2255255
Oder wenden Sie sich direkt an unsere Spezialisten. Den richtigen Ansprechpartner finden Sie hier.
