Den Festzuschuss für Zahnersatz können Sie auch für eine Behandlung im Ausland bekommen – z. B. in allen EU-Ländern. Dafür erhalten Sie den gleichen Kassenzuschuss wie in Deutschland – aber nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Die Schritte bei einer Auslandsbehandlung
- Lassen Sie von Ihrem Zahnarzt den Zahnbefund feststellen (Zahnzustand)
- Dann sollte in Deutschland ein Heil- und Kostenplan aufgestellt werden.
- Auf dieser Basis sollte Ihr Zahnarzt im Ausland einen Kostenvoranschlag – auf deutsch – erstellen.
- Bitte senden Sie uns diese Unterlagen vor Behandlungsbeginn zusammen mit Ihrem Bonusheft zu. Auf dieser Grundlage errechnen wir Ihren Festzuschuss.
So rechnen Sie die Behandlung ab
Die Kosten für eine Auslandsbehandlung zahlen Sie zunächst selbst. Nach Abschluss der Behandlung senden Sie uns bitte den Heil- und Kostenplan sowie die Original-Rechnung. Dann erstatten wir Ihnen den HVB BKK-Anteil.
Dabei gelten die gleichen Regeln wie bei Inlands-Behandlungen. So wird z.B. auch die im Inland gültige Praxisgebühr fällig. Bei der Erstattung von Auslandrechnungen wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr erhoben: je Rechnung 10% des Erstattungsbetrages (mind. 5 €, max. 50 €). Bei der Auszahlung des Erstattungsbetrages werden Praxis- und Verwaltungsgebühren abgezogen.
Bedenken Sie aber auch
Durch niedrige Löhne, Mieten und Laborkosten können ausländische Zahnärzte Behandlung oder Zahnersatz oft sehr günstig anbieten. Allerdings kommen für Sie zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft hinzu, auch einen eventuellen Arbeitsausfall sollten Sie berücksichtigen.
Trotz ähnlicher Gewährleistungspflichten in den EU-Ländern kann es für Sie bei Problemen kompliziert werden. Informieren Sie sich deshalb vor Behandlungsbeginn über das Verbraucherschutzrecht im ausgewählten Land!
Nachbesserungen
Bei Problemen müssen Sie wieder zum Behandler ins Ausland fahren. Nachbehandlung bei einem Zahnarzt in Deutschland ist als Kassenleistung nicht möglich. Die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung fallen dann für Sie öfter an.
Arzthaftung
Bei schweren Komplikationen kann es Probleme geben. Schmerzensgeld und Zahnersatz sind meist nur schwer durchzusetzen und müssen ggf. vor dem ausländischen Gericht erstritten werden. Oft ist selbst ein Zahlungsurteil zu Ihren Gunsten keine Garantie dafür, dass Sie das Geld auch bekommen. Ein Tipp: Bestehen Sie im Behandlungsvertrag auf deutschem Recht und deutschen Gerichtsstand.
Sprache
Generell müssen Sie im Ausland mit einer schwierigeren Verständigung rechnen. Erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn, ob Ihr Zahnarzt deutsch spricht und versteht.
Fazit
Notwendiger Zahnersatz kann in jedem EU-Land genauso angefertigt und eingesetzt werden wie in Deutschland. Bitte prüfen Sie dabei genau: Ist eine Behandlung im Ausland für Sie wirklich günstiger? Bedenken Sie dabei die Mehraufwendungen für Reise und Unterkunft ebenso wie mögliche Probleme bei Mängeln.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an.
