
Für das umfangreiche Leistungsangebot hat der Gesetzgeber unterschiedliche Zuzahlungen und Eigenanteile festgelegt.
Ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung
Bei jedem ersten Arzt-/Zahnarztbesuch in einem Quartal muss eine so genannte Praxisgebühr in Höhe von 10 € entrichtet werden. Diese Gebühr entfällt bei einer aus demselben Quartal stammenden Überweisung und für Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsvorsorge sowie für Schutzimpfungen!
Arznei-, Hilfs- und Verbandmittel
Die Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises.
mind. 5 € - max. 10 €
(allerdings nicht mehr als die Kosten des Mittels)
Fahrkosten
Die Zuzahlung beträgt 10% der Fahrkosten je einfacher Fahrt.
mind. 5 € - max. 10 €
(diese Zuzahlung ist unabhängig vom Alter von allen Versicherten zu zahlen)
Häusliche Krankenpflege
Ihr Eigenanteil beträgt je Tag 10% der Kosten für max. 28 Tage pro Kalenderjahr zuzüglich 10 € je Verordnung.
Haushaltshilfe
Ihr Eigenanteil beträgt je Tag 10% der Kosten.
mind. 5 € - max. 10 €
Heilmittel
Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung.
Stationäre Behandlung
Ihr Eigenanteil beträgt 10 € pro Tag für max. 28 Tage pro Kalenderjahr. Dies gilt auch für Krankenhausaufenthalte während der Schwangerschaft bzw. unmittelbar vor der Geburt.
Der Gesetzgeber hat für die genannten Zuzahlungen und Eigenanteile folgende Ausnahmen vorgesehen: