
Mit Hilfe der Patientenquittung können Sie die Kosten einer ärztlichen Behandlung transparent und zeitnah nachvollziehen.
Als Patient haben Sie mit der Kostenabrechnung in Deutschland im Normalfall nichts zu tun. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser etc.) und den Krankenkassen. Dies ist für Sie auf der einen Seite zwar sehr bequem, auf der anderen Seite allerdings auch wenig transparent. Die Patientenquittung soll dies ändern.
Wenn Sie dies wünschen, können Sie vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine Patientenquittung mit Kosten- und Leistungsinformationen in verständlicher Form erhalten. Dabei haben Sie die Wahl: Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt entweder direkt nach Ihrem Arztbesuch eine sogenannte Tagesquittung oder am Ende des Abrechnungsquartals eine Gesamtaufstellung ausstellen. Bei stationären Behandlungen sollte die Quittung innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Krankenhausbehandlung ausgestellt werden. Für diese Leistung kann der Arzt von Ihnen eine Gebühr in Höhe von einem Euro (ggf. zzgl. Porto) verlangen.
Die Patientenquittung stärkt Ihr Recht auf Information. Mit ihrer Hilfe können Sie schnell und einfach nachvollziehen, welche Leistungen in der Praxis oder im Krankenhaus erbracht wurden und welche Kosten dafür entstanden sind. Bei Unklarheiten in Bezug auf Art und Umfang der abgerechneten Behandlung steht Ihnen Ihr persönlicher Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.