
Wenn Sie vom Arzt krank geschrieben sind, steht Ihnen von Ihrer Krankenkasse grundsätzlich Krankengeld zu. Aber auch wenn Ihre Kinder krank sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld.
Krankengeld bei eigener Arbeitsunfähigkeit
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber wird Krankengeld bis zu 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren wegen derselben Krankheit bezahlt. Das Krankengeld beträgt 70% des entgangenen Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90% des Nettoeinkommens. Vom Krankengeld sind Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten. Für die Zeit des Krankengeldbezuges sind keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Ihr persönlicher Berater informiert Sie gerne über Details.
Kinderkrankengeld
Ist Ihr Kind gesetzlich krankenversichert, bis 12 Jahre alt und muss wegen Krankheit beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden und keine andere im Haushalt lebende Person kann diese Tätigkeit übernehmen, bezahlen wir Kinderkrankengeld: Pro Kalenderjahr für jedes Kind bis zu 10 Arbeitstage, bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 25 Arbeitstage - bei allein erziehenden Versicherten für jedes Kind bis zu 20, bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 50 Arbeitstage.
Bescheinigung (Ablauf)
Die entsprechende Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung zur Erkrankung eines Kindes) senden Sie bitte schnellstmöglich (spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erkrankung) an unsere BKK.
per Post: HVB BKK, Arnulfstr. 27, 80335 München
HVB Group intern per Hauspost: BKK3, München
Alles weitere erledigen wir gerne für Sie.