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Haushaltshilfe

Damit Sie in Ruhe gesund werden können

Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen wir finanziell Ihre Haushaltshilfe, beispielsweise wenn Sie krank sind, sowie bei Haus- oder ambulanter Geburt und ambulanter Operation.

Grundsätzliche Voraussetzungen
Wenn die haushaltsführende Person stationär behandelt wird oder aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit den Haushalt nicht weiterführen kann, übernehmen wir im Einzelfall zeitlich befristet die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass:

  • im Haushalt mindestens ein Kind unter zwölf Jahren lebt,
  • oder ein Kind behindert und auf fremde Hilfe angewiesen ist,
  • und der Antrag im Voraus gestellt wird.

Die gesetzliche Selbstbeteiligung beträgt je Tag 10% der Kosten, höchstens jedoch 10 € mindestens 5 €.

Haushaltshilfe bei Haus- oder ambulanter Geburt und ambulanter OP
Haus-Entbindung, ambulante Entbindung im Krankenhaus oder eine ambulante Operation sind eher selten genützte Alternativen zum klassischen Krankenhausaufenthalt. Wir helfen auch jenen Versicherten, die sich hierfür entscheiden. Sie bekommen von uns finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe, wenn dies medizinisch notwendig ist.

Übrigens: Das Angebot der Haushaltshilfe gehört zu den Extra-Leistungen der HVB BKK. Wir übernehmen mehr Leistungen, als der Gesetzgeber vorschreibt.


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