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Härtefälle/Belastungsgrenzen

Damit Sie nicht über Gebühr belastet werden

Für alle Versicherten gilt bei Zuzahlungen und Eigenanteilen in einem Kalenderjahr eine Belastungsgrenze in Höhe von 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (z.B. Gehalt).

Dabei werden bei Familien, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sowohl die Zuzahlungen als auch die Einkünfte aller Familienmitglieder zusammengerechnet.
Um die Situation von Familien besonders zu berücksichtigen, können folgende Freibeträge von den Einnahmen abgezogen werden:

  • für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Erwachsenen (i. d. R. der Ehepartner): 4.410 € (für jeden weiteren im Haushalt lebenden erwachsenen Angehörigen: 2.940 €)
  • für jedes im Haushalt lebende Kind: 3.648 €

Beispiele für Familienabschläge:

2-Personen-Haushalt (mit Ehe-/Lebenspartner) 4.410 €
3-Personen-Haushalt (+ 1 Kind) 8.058 €
4-Personen-Haushalt (+ 2 Kinder) 11.706 €
5-Personen-Haushalt (+ 3 Kinder) 15.354 €


Wichtig:
Für "schwerwiegend chronisch Kranke", die sich in einer Dauerbehandlung befinden und die gesetzlichen Voraussetzungen einer chronischen Erkrankung erfüllen, vermindert sich die Belastungsgrenze auf 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.


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