Seit 01.01.2004 dürfen wir Fahrkosten in der ambulanten Versorgung grundsätzlich nicht mehr erstatten. Fahrkosten für stationäre Behandlungen dagegen können eingeschränkt anerkannt werden.
Im Einzelfall sind jedoch Ausnahmen möglich. Lassen Sie diese unbedingt vor Fahrtantritt genehmigen. Auch hier gilt die gesetzliche Zuzahlung von 10% der Fahrkosten, höchstens jedoch 10 € mindestens 5 €, je einfache Fahrt.
