
Freie Wahl des Krankenhauses
Sie erhalten von der HVB BKK in allen zur Vertragsbehandlung zugelassenen Krankenhäusern die medizinisch notwendige stationäre Behandlung. Die Krankenhäuser rechnen die vertraglich vereinbarten Behandlungskosten direkt mit uns ab.
Ihr Arzt empfiehlt Ihnen das für Sie geeignete und nächstgelegene Krankenhaus. Wenn Sie sich für ein anderes Krankenhaus entscheiden, beraten wir Sie gerne. Wir übernehmen die Kosten in allen Krankenhäusern, die per Gesetz oder Vertrag zugelassen sind. Kosten privater Krankenhäuser, die keine Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen haben, dürfen wir (wie alle gesetzlichen Krankenkassen) aus rechtlichen Gründen leider nicht übernehmen. Gerne hilft Ihnen bei der Auswahl auch unser externer Kooperationspartner INFOMED unter Telefon 01803/202525 (rund um die Uhr, 9 Cent/Minute).
Wir empfehlen Ihnen auch, sich vor der Auswahl einer Klinik über unsere Klinksuche zu informieren. Mit dem BKK Klinikfinder finden Sie schnell und einfach Spezialisten und Kliniken in Ihrer Nähe. www.bkk-klinikfinder.de
Einweisungsschein
Hält Ihr behandelnder Arzt einen Krankenhausaufenthalt für notwendig, bekommen Sie von ihm einen Einweisungsschein. Eine Kostenübernahmeerklärung von uns ist in der Regel im Voraus nicht erforderlich, außer in Berlin oder auf ausdrücklichen Wunsch des jeweiligen Krankenhauses.
Transport
Ihr einweisender Arzt entscheidet, welches Transportmittel angeraten ist. Dafür übernehmen wir den größten Teil der Kosten, wenn Sie sich für das nächst erreichbare Krankenhaus entscheiden. Von Ihnen ist lediglich eine Zuzahlung von maximal 10 € pro Fahrt zu zahlen. Mehr Informationen finden Sie hier.