Ihnen steht im Bedarfsfall eine ganze Reihe von Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung. Über die Voraussetzungen sowie über die ggf. gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligungen sollten Sie sich von unseren Spezialisten vom Team Rehabilitation und Gesundheitsmanagement persönlich beraten lassen. Grundsätzlich bieten wir bei ärztlicher Verordnung und Bewilligung:
- stationäre Vorsorgekuren in anerkannten Heilbädern bzw. Kurorten, wenn hierdurch einer drohenden Gesundheitsgefährdung erfolgversprechend vorgebeugt werden kann
- Kinder- und Jugendkuren bei bestehender gesundheitlicher Gefährdung
- Kuren für Mütter bzw. Väter sowie Mutter- oder Vater-Kind-Kuren
- vielfältige Maßnahmen der ambulanten bzw. stationären Rehabilitation zur Wiederherstellung der Leistungskraft nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall.
Die Zuzahlung bei stationären Maßnahmen und bei ambulanter Rehabilitation beträgt lediglich 10 € pro Kalendertag. Versicherte unter 18 Jahren sind davon völlig befreit.
