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Vollstationäre Pflege

Rundum gut versorgt durch stationäre Pflege

Unsere Pflegekasse übernimmt auch die Kosten für Leistungen bei vollstationärer Pflege, also in den Fällen, in denen Pflegebedürftige auf Dauer in einem Pflegeheim betreut werden, mit dem unsere Pflegekasse einen Versorgungsvertrag geschlossen hat.

Voraussetzung ist, dass eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder nicht in Betracht kommt, etwa weil keine Pflegeperson vorhanden ist oder der Umfang der Pflege eine stationäre Pflege erfordert.

Diese Kosten übernehmen wir
Leistungen der vollstationären Pflege (Pflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung) übernehmen wir bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 1.432 € bei Pflegestufe 3. Bei Härtefällen – wenn ein außergewöhnlich umfangreicher und intensiver Pflegeaufwand notwendig ist – sogar bis zu 1.688 € im Monat, im Rahmen der Pflegereform steigen diese Beträge bis zu einem Höchstbetrag von 1.918 €. Die Maximalleistungen der Pflegestufen 1 und 2 bleiben hingegen konstant:

Vollstationäre Pflege

Pflegestufe bisher ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
I. Erheblich Pflegebedürftige 1.023 € unverändert unverändert unverändert
II. Schwerpflegebedürftige 1.279 € unverändert unverändert unverändert
III. Schwerstpflegebedürftige 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €
Härtefälle 1.688 € 1.750 € 1.825 € 1.918 €


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