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Pflegereform 2008

Am 1. Juli 2008 ist es so weit: Die Reform der Pflegeversicherung tritt in Kraft.

Die Pflegebedürftigen profitieren von erhöhten Pflegeleistungen und einer intensiveren Pflegeberatung. Zudem überprüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) verstärkt die Qualität aller Pflegeeinrichtungen. Ferner erhalten Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen, einen ausgeweiteten Anspruch auf Freistellung. Zur Finanzierung diese Reformmaßnahmen wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung um 0,25 % auf 1,95 % (Kinderlose: 2,2 %) angehoben.

Alle wichtigen Änderungen auf einen Blick:

Höhere Leistungen für Pflegebedürftige

Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung werden in drei Schritten am 1. Juli 2008, am 1. Januar 2010 und am 1. Januar 2012 erhöht. Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der monatlichen Leistungsbeträge.

Pflegegeld

Pflegestufe bisher ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
I. Erheblich Pflegebedürftige 205 € 215 € 225 € 235 €
II. Schwerpflegebedürftige 410 € 420 € 430 € 440 €
III. Schwerstpflegebedürftige 665 € 675 € 685 € 700 €

Sachleistungen bei ambulanter Pflege

Pflegestufe bisher ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
I. Erheblich Pflegebedürftige 384 € 420 € 440 € 450 €
II. Schwerpflegebedürftige 921 € 980 € 1.040 € 1.100 €
III. Schwerstpflegebedürftige 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €
Härtefälle 1.918 € unverändert unverändert unverändert

Vollstationäre Pflege

Pflegestufe bisher ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
I. Erheblich Pflegebedürftige 1.023 € unverändert unverändert unverändert
II. Schwerpflegebedürftige 1.279 € unverändert unverändert unverändert
III. Schwerstpflegebedürftige 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €
Härtefälle 1.688 € 1.750 € 1.825 € 1.918 €

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt unsere Pflegekasse unter bestimmten Umständen Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Kalenderjahr. Durch die Pflegereform verändern sich die Höchstbeträge für die Verhinderungspflege wie folgt:

bisher ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €

Kurzzeitpflege

Kann ein Pflegebedürftiger vorübergehend nicht in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden, kann unsere Pflegekasse unter Umständen die Kosten für die vollstationäre Pflege in einer dafür zugelassenen Einrichtung für längstens vier Wochen im Kalenderjahr tragen. Die Leistungen der Kurzzeitpflege entwickeln sich im Zuge der Pflegereform folgendermaßen:

bisher ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €

 

Neu ist außerdem, dass auch noch nicht volljährige Versicherte Kurzzeitpflege in geeigneten Behinderten-Einrichtungen in Anspruch nehmen können, um gemeinsam mit Gleichaltrigen betreut zu werden.

Tages- und Nachtpflege

Wenn ein Pflegebedürftiger in seinem Haushalt nicht ausreichend gepflegt werden kann, übernimmt unsere Pflegekasse – bis zum gesetzlichen Höchstbetrag der entsprechenden Pflegestufe – die Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer für Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung, einschließlich der notwendigen Fahrkosten. Auch hier erhöhen sich durch die Pflegereform die monatlichen Leistungsbeträge:

Pflegestufe bisher ab 1. Juli 2008 ab 1. Jan. 2010 ab 1. Jan. 2012
I. Erheblich Pflegebedürftige 384 € 420 € 440 € 450 €
II. Schwerpflegebedürftige 921 € 980 € 1.040 € 1.100 €
III. Schwerstpflegebedürftige 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen erhalten zusätzliche Betreuungsleistungen – ab 1.7.2008 auch dann, wenn der Pflegebedarf für eine offizielle Pflegestufe zu gering ist.. Zudem wird der bisherige jährliche Leistungsbetrag von 460 € auf einen monatlichen Betrag zwischen 100 und 200 € umgestellt.

Pflegeberatung und Pflegestützpunkte

Ab 1. Januar 2009 erhalten Pflegebedürftige mehr Beratung. Die Pflegeberater erfassen den Hilfebedarf, erstellen einen individuellen Versorgungsplan und veranlassen die erforderlichen Maßnahmen. Außerdem kümmern sie sich darum, dass die notwendigen Maßnahmen von den jeweiligen Leistungsträgern genehmigt werden.

Qualitätsprüfung der Pflegeeinrichtungen

Bis Ende 2010 wird die Prüfung der Leistungsqualität von Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) deutlich gesteigert und jede Einrichtung zunächst mindestens einmal geprüft. Die Ergebnisse dieser Qualitätsprüfungen werden künftig im Internet veröffentlicht.

Pflegezeit

Arbeitnehmer können sich in akuten Pflegesituationen bis zu zehn Tage von ihrer Arbeit freistellen lassen – in Betrieben mit mindestens 16 Beschäftigten sogar bis zu sechs Monate. Die Pflegezeit muss spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn der Freistellung schriftlich angekündigt werden. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung für diese Zeit besteht nicht. Unter Umständen erhalten die Versicherten Beitragszuschüsse für eine freiwillige Weiterversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung.


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