
Wenn Sie pflegebedürftig sind und in Ihrem eigenen Haushalt oder einem Haushalt, in den Sie aufgenommen sind, gepflegt werden, übernimmt die Pflegeversicherung für Sie die Kosten der häuslichen Pflege. Darüber hinaus können bestimmte Personen, z. B. Bewohner von Altenheimen, die Leistungen der häuslichen Pflege auch „außerhalb des eigenen Haushalts“ in Anspruch nehmen.
Pflegegeld
| Pflegestufe | bisher | ab 1. Juli 2008 | ab 1. Januar 2010 | ab 1. Januar 2012 |
|---|---|---|---|---|
| I. Erheblich Pflegebedürftige | 205 € | 215 € | 225 € | 235 € |
| II. Schwerpflegebedürftige | 410 € | 420 € | 430 € | 440 € |
| III. Schwerstpflegebedürftige | 665 € | 675 € | 685 € | 700 € |
Sachleistungen bei ambulanter Pflege
| Pflegestufe | bisher | ab 1. Juli 2008 | ab 1. Januar 2010 | ab 1. Januar 2012 |
|---|---|---|---|---|
| I. Erheblich Pflegebedürftige | 384 € | 420 € | 440 € | 450 € |
| II. Schwerpflegebedürftige | 921 € | 980 € | 1.040 € | 1.100 € |
| III. Schwerstpflegebedürftige | 1.432 € | 1.470 € | 1.510 € | 1.550 € |
| Härtefälle | 1.918 € | unverändert | unverändert | unverändert |
Ist eine Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt unsere Pflegekasse unter bestimmten Umständen Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Kalenderjahr. Durch die Pflegereform verändern sich die Höchstbeträge für die Verhinderungspflege wie folgt:
| bisher | ab 1. Juli 2008 | ab 1. Januar 2010 | ab 1. Januar 2012 |
|---|---|---|---|
| 1.432 € | 1.470 € | 1.510 € | 1.550 € |
Wenn ein Pflegebedürftiger in seinem Haushalt nicht ausreichend gepflegt werden kann, übernimmt unsere Pflegekasse – bis zum gesetzlichen Höchstbetrag der entsprechenden Pflegestufe – die Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer für Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung, einschließlich der notwendigen Fahrkosten. Auch hier erhöhen sich durch die Pflegereform die monatlichen Leistungsbeträge:
| Pflegestufe | bisher | ab 1. Juli 2008 | ab 1. Jan. 2010 | ab 1. Jan. 2012 |
|---|---|---|---|---|
| I. Erheblich Pflegebedürftige | 384 € | 420 € | 440 € | 450 € |
| II. Schwerpflegebedürftige | 921 € | 980 € | 1.040 € | 1.100 € |
| III. Schwerstpflegebedürftige | 1.432 € | 1.470 € | 1.510 € | 1.550 € |
Kann ein Pflegebedürftiger vorübergehend nicht in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden, kann unsere Pflegekasse unter Umständen die Kosten für die vollstationäre Pflege in einer dafür zugelassenen Einrichtung für längstens vier Wochen im Kalenderjahr tragen. Die Leistungen der Kurzzeitpflege entwickeln sich im Zuge der Pflegereform folgendermaßen:
| bisher | ab 1. Juli 2008 | ab 1. Januar 2010 | ab 1. Januar 2012 |
|---|---|---|---|
| 1.432 € | 1.470 € | 1.510 € | 1.550 € |
Neu ist außerdem, dass auch noch nicht volljährige Versicherte Kurzzeitpflege in geeigneten Behinderten-Einrichtungen in Anspruch nehmen können, um gemeinsam mit Gleichaltrigen betreut zu werden.
Unsere Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für Pflegehilfsmittel, „technische Hilfen“ und Verbesserungen des Wohnumfeldes, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen.
Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen erhalten zusätzliche Betreuungsleistungen – ab 1.7.2008 auch dann, wenn der Pflegebedarf für eine offizielle Pflegestufe zu gering ist.. Zudem wird der bisherige jährliche Leistungsbetrag von 460 € auf einen monatlichen Betrag zwischen 100 und 200 € umgestellt.
Angehörigen und Personen, die ehrenamtlich pflegerische Aufgaben übernehmen möchten, erstatten wir die Kosten von Pflegekursen. Pflegepersonen sind unter Umständen auch unfall- und darüber hinaus sogar rentenversichert.