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Häusliche Pflege

In der gewohnten Umgebung bleiben können

Bild: Häusliche Pflege

Wenn Sie pflegebedürftig sind und in Ihrem eigenen Haushalt oder einem Haushalt, in den Sie aufgenommen sind, gepflegt werden, übernimmt die Pflegeversicherung für Sie die Kosten der häuslichen Pflege. Darüber hinaus können bestimmte Personen, z. B. Bewohner von Altenheimen, die Leistungen der häuslichen Pflege auch „außerhalb des eigenen Haushalts“ in Anspruch nehmen.

Pflege-Sachleistungen oder Geldleistung

Pflegebedürftige können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Pflege-Sachleistungen (Pflegeeinsätze „professioneller“ Pflegedienste, die von der Pflegekasse direkt bezahlt werden) oder die Geldleistung („Pflegegeld“, das den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse ausgezahlt wird) in Anspruch nehmen möchten. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe. Im Zuge der Pflegereform werden diese bis 2012 stufenweise erhöht (siehe untenstehende Tabellen). Pflegebedürftige können auch die sogenannte Kombinationsleistung wählen, das heißt, die Sachleistungen und die Geldleistung jeweils teilweise beanspruchen. An diese Entscheidung sind Sie für mindestens sechs Monate gebunden.

Pflegehilfsmittel, „technische Hilfen“, Verbesserungen des Wohnumfeldes

Unsere Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für Pflegehilfsmittel, „technische Hilfen“ und Verbesserungen des Wohnumfeldes, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen.

Pflegekurse und soziale Absicherung

Angehörigen und Personen, die ehrenamtlich pflegerische Aufgaben übernehmen möchten, erstatten wir die Kosten von Pflegekursen. Pflegepersonen sind unter Umständen auch unfall- und darüber hinaus sogar rentenversichert.