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Häusliche Pflege

In der gewohnten Umgebung bleiben können

Wenn Sie pflegebedürftig sind und in Ihrem eigenen Haushalt oder einem Haushalt, in den Sie aufgenommen sind, gepflegt werden, übernimmt die Pflegeversicherung für Sie die Kosten der häuslichen Pflege. Darüber hinaus können bestimmte Personen, z. B. Bewohner von Altenheimen, die Leistungen der häuslichen Pflege auch „außerhalb des eigenen Haushalts“ in Anspruch nehmen.

Pflege-Sachleistungen oder Geldleistung

Pflegebedürftige können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Pflege-Sachleistungen (Pflegeeinsätze „professioneller“ Pflegedienste, die von der Pflegekasse direkt bezahlt werden) oder die Geldleistung („Pflegegeld“, das den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse ausgezahlt wird) in Anspruch nehmen möchten. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe. Im Zuge der Pflegereform werden diese bis 2012 stufenweise erhöht (siehe untenstehende Tabellen). Pflegebedürftige können auch die sogenannte Kombinationsleistung wählen, das heißt, die Sachleistungen und die Geldleistung jeweils teilweise beanspruchen. An diese Entscheidung sind Sie für mindestens sechs Monate gebunden.

Pflegegeld

Pflegestufe bisher ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
I. Erheblich Pflegebedürftige 205 € 215 € 225 € 235 €
II. Schwerpflegebedürftige 410 € 420 € 430 € 440 €
III. Schwerstpflegebedürftige 665 € 675 € 685 € 700 €

Sachleistungen bei ambulanter Pflege

Pflegestufe bisher ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
I. Erheblich Pflegebedürftige 384 € 420 € 440 € 450 €
II. Schwerpflegebedürftige 921 € 980 € 1.040 € 1.100 €
III. Schwerstpflegebedürftige 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €
Härtefälle 1.918 € unverändert unverändert unverändert

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt unsere Pflegekasse unter bestimmten Umständen Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Kalenderjahr. Durch die Pflegereform verändern sich die Höchstbeträge für die Verhinderungspflege wie folgt:

bisher ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €

Tages- und Nachtpflege

Wenn ein Pflegebedürftiger in seinem Haushalt nicht ausreichend gepflegt werden kann, übernimmt unsere Pflegekasse – bis zum gesetzlichen Höchstbetrag der entsprechenden Pflegestufe – die Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer für Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung, einschließlich der notwendigen Fahrkosten. Auch hier erhöhen sich durch die Pflegereform die monatlichen Leistungsbeträge:

Pflegestufe bisher ab 1. Juli 2008 ab 1. Jan. 2010 ab 1. Jan. 2012
I. Erheblich Pflegebedürftige 384 € 420 € 440 € 450 €
II. Schwerpflegebedürftige 921 € 980 € 1.040 € 1.100 €
III. Schwerstpflegebedürftige 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €

Kurzzeitpflege

Kann ein Pflegebedürftiger vorübergehend nicht in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden, kann unsere Pflegekasse unter Umständen die Kosten für die vollstationäre Pflege in einer dafür zugelassenen Einrichtung für längstens vier Wochen im Kalenderjahr tragen. Die Leistungen der Kurzzeitpflege entwickeln sich im Zuge der Pflegereform folgendermaßen:

bisher ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €

 

Neu ist außerdem, dass auch noch nicht volljährige Versicherte Kurzzeitpflege in geeigneten Behinderten-Einrichtungen in Anspruch nehmen können, um gemeinsam mit Gleichaltrigen betreut zu werden.

Pflegehilfsmittel, „technische Hilfen“, Verbesserungen des Wohnumfeldes

Unsere Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für Pflegehilfsmittel, „technische Hilfen“ und Verbesserungen des Wohnumfeldes, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen.

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen erhalten zusätzliche Betreuungsleistungen – ab 1.7.2008 auch dann, wenn der Pflegebedarf für eine offizielle Pflegestufe zu gering ist.. Zudem wird der bisherige jährliche Leistungsbetrag von 460 € auf einen monatlichen Betrag zwischen 100 und 200 € umgestellt.

Pflegekurse und soziale Absicherung

Angehörigen und Personen, die ehrenamtlich pflegerische Aufgaben übernehmen möchten, erstatten wir die Kosten von Pflegekursen. Pflegepersonen sind unter Umständen auch unfall- und darüber hinaus sogar rentenversichert.


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