Pflegebedürftig sein – das Schicksal kann jeden treffen, zu jeder Zeit. Um die Folgen abzumildern, wurde vor etwa einem Jahrzehnt zusätzlich zur Krankenversicherung die Pflegeversicherung geschaffen. Sie springt dann ein, wenn ein Kunde wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung „für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf“. Was bedeutet das für die Betroffenen – vor allem auch finanziell?
Pflegereform 2012
Stufen der Pflegebedürftigkeit
Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, wird sie in drei Pflegestufen eingeteilt. Die genaue Einstufung erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Ärzte des MDK begutachten die Pflegebedürftigkeit des Versicherten in seinem Wohnbereich.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, die Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen:
Vorversicherungszeit
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss sowohl bei häuslicher, als auch bei vollstationärer Pflege eine Vorversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt sein.
Für alle Leistungen der Pflegeversicherung gilt: Lassen Sie sich bitte in jedem Einzelfall vor Inanspruchnahme von uns beraten.
