Eine Psychotherapie kann Ihnen helfen, mit einem seelischen Problem oder einer seelischen Störung besser umgehen zu können und schwierige Lebensumstände besser zu bewältigen. Folgende Probleme können zum Beispiel in einer Psychotherapie behandelt werden:
- Depressionen
- Ängste wie z.B. Panikattacken, generalisierte Angst, Phobien, soziale Angst
- Zwangserkrankungen
- Essstörungen (Magersucht, Bulimie, Übergewicht)
- Suchtverhalten (Alkohol, Nikotin, Drogen, Medikamente)
- Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
- Seelisch bedingte Störungen von körperlichen Funktionen (Sexualität, Bluthochdruck, Schlafstörungen)
- Körperliche Erkrankungen, die durch seelische Faktoren ausgelöst und aufrechterhalten werden
- Traumata (z.B.: Vergewaltigung, Unfall)
- Nachsorge, Rehabilitation und Begleitung bei schweren körperlichen oder chronischen Erkrankungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Lebenskrisen wie Trennung oder Trauer
Je nach Form der Psychotherapie findet eher eine Auseinandersetzung mit dem Unbewussten statt, um die Ursachen der Erkrankung zu klären, oder es wird der Bereich des bewussten Denkens und Empfindens ergründet und durchleuchtet.
Die HVB BKK übernimmt derzeit die Kosten von drei Psychotherapieverfahren:
- Analytische Psychotherapie
Hierbei sollen zurückliegende, unbewältigte und verdrängte Konflikte bewusst gemacht werden. Im Laufe der Therapie lernt der Patient die Zusammenhänge verdrängter Konflikte und aktueller Belastungen besser zu verstehen, was ihm dabei hilft, Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Auch hier wird davon ausgegangen, dass der aktuellen Problemsituation ein innerpsychischer Konflikt zugrunde liegt. Im Unterschied zur analytischen Psychotherapie steht das aktuelle Geschehen stärker im Vordergrund. Die Therapiedauer ist wesentlich kürzer.
- Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie setzt an der aktuellen Situation an: Weshalb hat der Patient im Augenblick Beschwerden? Wie muss er anders denken, fühlen und handeln, um sie zu überwinden? Ziel ist, neue Einstellungen und Verhaltensweisen zu lernen.
Dabei gelten folgende Bedingungen:
Es muss eine Störung mit Krankheitswert vorliegen (z.B. Zwangskrankheiten, Angstneurosen, Depressionen, Panikattacken, Essstörung, psychosomatische Erkrankungen, Folgen von Suchtkrankheiten, schwere chronische Erkrankungen und Folgen psychotischer Erkrankungen). Die Kosten für Ehe-, Lebens- oder Erziehungsberatung werden beispielsweise nicht übernommen.
Die Therapie muss von einem psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung durchgeführt werden. In besonderen Fällen erstatten die Krankenkassen auf Antrag die Kosten, die bei privat praktizierenden Therapeuten anfallen (wenn z.B. in angemessener Zeit und räumlicher Entfernung keine Behandler mit Kassenzulassung zur Verfügung stehen).
Um ganz sicher zu gehen, dass Ihre Kosten übernommen werden, wenden Sie sich am besten vor einer Therapie an Ihren Berater.