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Arznei- und Verbandmittel

Mit uns kommen Sie günstig an Ihre Medikamente und Verbandmittel

Im Krankheitsfall oder nach einem privaten Unfall bezahlen wir Ihnen die zur Behandlung erforderlichen verordnungsfähigen und verschreibungspflichtigen Medikamente und Verbandmittel. Hierbei hat der Gesetzgeber jedoch Zuzahlungen vorgeschrieben. Diese beträgt 10 % des Abgabepreises (höchstens 10 €, mindestens 5 €, allerdings nicht mehr als die Kosten des Mittels). Ausführliche Informationen über Zuzahlungen finden Sie hier.


Von der Zuzahlung befreit sind:

  • bestimmte Härtefälle
  • Versicherte unter 18 Jahren
  • Verordnungen im Rahmen der Mutterschaftshilfe
  • Arzneimittel zur Behandlung von anerkannten Versorgungsleiden, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen

Gleichzeitig bieten wir Ihnen einige Möglichkeiten, beim Kauf von Arzneimitteln Geld zu sparen:

  • Arzneimittel ohne Zuzahlung. Dabei erhalten Sie vielleicht nicht genau das Medikament, das auf dem Rezept steht, sondern eines mit demselben Wirkstoff. Dafür entfällt oftmals die Zuzahlung.
  • Versandapotheke. Nutzen Sie die Vorteile von Versandapotheken: Sie erreichen sie täglich rund um die Uhr, medizinisches Fachpersonal gibt Ihnen jederzeit telefonisch Auskunft und oft sind die Preise erstaunlich niedrig.

Vorsicht bei Vorkasse-Medikamenten

  • Zum Jahreswechsel 2011 hat der Gesetzgeber eine Änderung im Arzneimittelrecht vorgenommen. Künftig könnten Ihnen dadurch in der Apotheke rezeptpflichtige Medikamente gegen Vorkasse angeboten werden. Doch Vorsicht: hierbei tragen Sie ein finanzielles Risiko!  Mehr ...

Merkblatt Arzneimittelsicherheit