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Die Regeln für den GesundLebenBonus

Das sollten Sie wissen, wenn Sie Bonuspunkte sammeln

Der GesundLebenBonus setzt sich zusammen aus VorsorgeBonus, AktivBonus und KinderBonus. Er wird ausgezahlt, wenn Sie und Ihre mitversicherten Familienmitglieder mindestens drei Bonuspunkte sammeln – egal aus welchen Bereichen. Beim Sammeln der Bonuspunkte sollten Sie folgendes beachten:

Beim VorsorgeBonus werden Sie und Ihr mitversicherter Ehepartner honoriert. Gehen Sie zum Beispiel beide zum Gesundheits-Check-Up, erhalten Sie dafür zwei Bonuspunkte.
 
Beim AktivBonus gibt es drei mögliche Felder. Jedes von diesen Feldern wird jeweils einmal honoriert. Ein Beispiel: Sind Sie und Ihr mitversicherter Ehepartner beide im Fitnessstudio, wird dieser Punkt nur einmal berücksichtigt.
  
Mit dem KinderBonus wird jedes Kind für eine Aktivität oder Untersuchung belohnt. Haben Sie zum Beispiel zwei Kinder und sind diese beide im Sportverein, erhalten Sie dafür zwei Bonuspunkte.

Maximal kann so ein Bonus von 200 € pro Jahr erreicht werden.

Mitgliedschaft: Um unseren GesundLebenBonus zu erhalten, müssen Sie am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres Mitglied der HVB BKK sein. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft vorher kündigen, verlieren Sie die Ansprüche für unseren Bonus in dem Kalenderjahr.

Mitmachen: Der Bonus kann nur ausgezahlt werden, wenn Sie uns das ausgefüllte Bonusheft bis spätestens 31.03. des Folgejahres zugeschickt haben. Danach ist keine Bonuszahlung mehr möglich!


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