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Beitragsnachweise

Das sollten Sie bei den Beitragsnachweisen beachten!

Bitte nennen Sie uns bei jedem Vorgang Ihre Betriebsnummer. Wir benötigen diese bei jeder Beitragszahlung, auf den Beitragsnachweisen und beim Schriftverkehr.

  • Hinweise für eine reibungslose Abwicklung:
  • Bitte reichen Sie den Beitragsnachweis frühzeitig ein. Andernfalls müssen wir den fälligen Betrag schätzen.
  • Bitte reichen Sie für jeden Arbeitnehmer Beitragsnachweise für das komplette Jahr ein. Für Monate, in denen er eventuell nicht für Sie tätig war, benötigen wir die Nachweise mit dem Eintrag „€ 0,00“.
  • Sie können einen Dauerbeitragsnachweis pro Kalenderjahr erstellen. Bei Änderungen müssen Sie diesen jedoch neu ausstellen.
  • Sie können Ihre Beitragsnachweise auf elektronischem Weg übermitteln oder durch Ihren Steuerberater per DATEV versenden lassen.
  • Die Betriebsnummern der HVB BKK lauten:
    West: 89748921
    Ost: 01086221

Beitragsnachweise auf dem Postweg
Seit dem 01.01.2006 dürfen wir als gesetzliche Krankenkasse keine Beitragsnachweise mehr auf dem Postweg annehmen.

Elektronische Übermittlung Ihrer Beitragsnachweise
Nutzen Sie – je nach Bedarf – die beiden elektronischen Wege für den Beitragsnachweis: DFÜ und E-Mail. Beide Verfahren sind für Sie schnell, einfach und zuverlässig.

Elektronische Übermittlung per DFÜ (Datenfernübertragung):

  • Wenn Sie große Datenvolumen haben, ist dieses Verfahren ideal für Sie.
  • Sie benötigen lediglich eine spezielle Software zur Datenübertragung im Krankenkassenkommunikationsstandard (KKS-Standard).
    Vor jeder Datenübertragung wird Ihre ISDN-Nummer geprüft.
  • Melden Sie sich jetzt zu diesem Verfahren an. Anmeldung und Annahme der Daten erfolgen über die

Zentrale BKK Servicestelle für maschinelle Melde- und Beitragsverfahren
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen
Betriebsnummer 35382142

Elektronische Übermittlung per E-Mail:

  • Dieses Verfahren eignet sich besonders, wenn Sie kleinere Datenmengen übertragen.
  • Sie benötigen lediglich eine spezielle Software zur Datenübertragung im Krankenkassenkommunikationsstandard (KKS-Standard).
  • Melden Sie sich jetzt zu diesem Verfahren an. Anmeldung und Annahme der Daten erfolgen über die

Zentrale BKK Servicestelle für maschinelle Melde- und Beitragsverfahren
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen
Betriebsnummer 35382142

Für Unternehmen ohne Lohnabrechnungssoftware haben die gesetzlichen Krankenkassen die Software sv.net entwickelt. Damit können Sie Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen erstellen und verschlüsselt an Ihre HVB BKK senden. Die Übertragung mit sv.net erfolgt schnell und kosteneffizient über das Internet. Um höchste Sicherheit zu gewährleisten, werden die Daten bei der Übertragung per Secure Sockets Layer-Protokoll (SSL) verschlüsselt. Dieses Protokoll ist in allen gängigen Internet-Browsern enthalten.

Sie können die Software in unserer Rubrik BKK Arbeitgeber-Center online kostenlos herunterladen. Bei der ersten Anwendung werden Sie automatisch durch die Online-Anmeldung auf unseren Internetseiten geführt. Dabei benötigen Sie Ihre persönliche PIN-Nummer, die Sie unter „Anmeldung und PIN-Nummer beantragen“ in der Rubrik Arbeitgeber-Center online anfordern können. Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie diese per Post.

Sie haben noch Fragen zu den elektronischen Übertragungsverfahren? Wir helfen Ihnen gerne:

  • BKK Landesverband Nordrhein-Westfalen:
    Klaus Frank    Telefon: 0201 / 179 - 15 61
    Norbert Gierig Telefon: 0201 / 179 - 15 61
  • BKK Bundesverband:
    Thomas Krämer Telefon: 0201 / 179 - 12 58
  • Zentrale BKK Servicestelle für maschinelle Melde- und Beitragsverfahren, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen
    Servicetelefon: 0201 / 179 - 17 17
    Servicefax: 0201 / 179 - 16 72
    E-Mail: Deuev@bkk-bv.de

Wichtige Rundschreiben

Anbei finden Sie zwei aktuelle Rundschreiben zu den Änderungen beim Beitragsnachweis