
Bitte nennen Sie uns bei jedem Vorgang Ihre Betriebsnummer. Wir benötigen diese bei jeder Beitragszahlung, auf den Beitragsnachweisen und beim Schriftverkehr.
Beitragsnachweise auf dem Postweg
Seit dem 01.01.2006 dürfen wir als gesetzliche Krankenkasse keine Beitragsnachweise mehr auf dem Postweg annehmen.
Elektronische Übermittlung Ihrer Beitragsnachweise
Nutzen Sie – je nach Bedarf – die beiden elektronischen Wege für den Beitragsnachweis: DFÜ und E-Mail. Beide Verfahren sind für Sie schnell, einfach und zuverlässig.
Elektronische Übermittlung per DFÜ (Datenfernübertragung):
Zentrale BKK Servicestelle für maschinelle Melde- und Beitragsverfahren
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen
Betriebsnummer 35382142
Elektronische Übermittlung per E-Mail:
Zentrale BKK Servicestelle für maschinelle Melde- und Beitragsverfahren
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen
Betriebsnummer 35382142
Für Unternehmen ohne Lohnabrechnungssoftware haben die gesetzlichen Krankenkassen die Software sv.net entwickelt. Damit können Sie Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen erstellen und verschlüsselt an Ihre HVB BKK senden. Die Übertragung mit sv.net erfolgt schnell und kosteneffizient über das Internet. Um höchste Sicherheit zu gewährleisten, werden die Daten bei der Übertragung per Secure Sockets Layer-Protokoll (SSL) verschlüsselt. Dieses Protokoll ist in allen gängigen Internet-Browsern enthalten.
Sie können die Software in unserer Rubrik BKK Arbeitgeber-Center online kostenlos herunterladen. Bei der ersten Anwendung werden Sie automatisch durch die Online-Anmeldung auf unseren Internetseiten geführt. Dabei benötigen Sie Ihre persönliche PIN-Nummer, die Sie unter „Anmeldung und PIN-Nummer beantragen“ in der Rubrik Arbeitgeber-Center online anfordern können. Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie diese per Post.
Sie haben noch Fragen zu den elektronischen Übertragungsverfahren? Wir helfen Ihnen gerne:
Anbei finden Sie zwei aktuelle Rundschreiben zu den Änderungen beim Beitragsnachweis