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Firmengründung und -übernahme

Was Sie über Sozialversicherungsmeldungen und Beiträge wissen müssen

Bild: Firmengründung

Wenn Sie als Arbeitgeber erstmalig Arbeitnehmer beschäftigen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen, benötigen Sie von der Agentur für Arbeit eine „Betriebsnummer“. Diese können Sie bei der Betriebsnummernstelle der Arbeitsagentur, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt, beantragen.
 
Diese Betriebsnummer brauchen Sie zur Anmeldung Ihrer Arbeitnehmer bei der Krankenkasse. Die Betriebsnummer ist gleichzeitig die Nummer zur Anlage eines Arbeitgeberkontos bei der Krankenkasse, Sie müssen diese für die korrekte Zuordnung auch auf dem Beitragsnachweis angeben.
 
Als Arbeitgeber stellen Sie den Krankenkassen Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise der Beschäftigten als gesicherte und verschlüsselte elektronische Daten zur Verfügung (Regelung seit dem 01.01.2006).
 
Ihre Übertragungsmöglichkeiten:

Haben Sie weitere Fragen? Wenden Sie sich an unsere Arbeitgeber-Betreuer.