Wenn Sie als Arbeitgeber erstmalig Arbeitnehmer beschäftigen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen, benötigen Sie von der Agentur für Arbeit eine „Betriebsnummer“. Diese können Sie bei der Betriebsnummernstelle der Arbeitsagentur, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt, beantragen.
Diese Betriebsnummer brauchen Sie zur Anmeldung Ihrer Arbeitnehmer bei der Krankenkasse. Die Betriebsnummer ist gleichzeitig die Nummer zur Anlage eines Arbeitgeberkontos bei der Krankenkasse, Sie müssen diese für die korrekte Zuordnung auch auf dem Beitragsnachweis angeben.
Als Arbeitgeber stellen Sie den Krankenkassen Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise der Beschäftigten als gesicherte und verschlüsselte elektronische Daten zur Verfügung (Regelung seit dem 01.01.2006).
Ihre Übertragungsmöglichkeiten:
- Das kostenlose Übermittlungsprogramm sv.net erhalten Sie unserer Rubrik Arbeitgeber-Center online
- Sie können ein Gehaltsabrechnungsprogramm mit der Funktion der maschinellen Datenübermittlung erwerben.
- Ihr Steuerberater kann die Übermittlung für Sie übernehmen.
Haben Sie weitere Fragen? Wenden Sie sich an unsere Arbeitgeber-Betreuer.
