Der Grundsatz des deutschen Rechts beruht auf dem Territorialprinzip. Das heißt, dass außerhalb der deutschen Grenzen dieses grundsätzlich keine Anwendung findet.
Immer mehr Arbeitnehmer werden für einen befristeten Zeitraum ins Ausland entsandt. In der Regel wollen diese Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland versichert bleiben. Denn damit können sie ihre in Deutschland bestehenden Ansprüche sichern, ebenso den gewohnten Versicherungsschutz für sich und ihre Familie.
Daher gibt es mit zahlreichen Ländern besondere Abkommen über die Richtlinien der Entsendung.
Die meisten Entsendungen finden innerhalb der EU statt. Die Grundlage hierfür ist die so genannte EU/EWR-Verordnung.
Für eine Entsendung – und damit die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften – müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Gehaltsabrechnung muss weiterhin in Deutschland stattfinden.
- Die Beschäftigung im Ausland ist im Voraus befristet, bei EU/EWR-Staaten maximal 12 Monate.
- Das Weisungsrecht bleibt weiterhin in Deutschland bestehen.
Den Antrag für eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (innerhalb der EU/EWR der sog. E 101) erhalten Sie bei uns.
Sprechen Sie mit unserer Expertin Frau Gudrun Kreitlow.
