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Vermögenswirksame Leistungen

Was Staat und Arbeitgeber spendieren

Als Azubi liegt Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen höchstwahrscheinlich unter 17.900 € (bei Ledigen) bzw. 35.800 € (bei Verheirateten) – oder? Dann greifen Sie zu: Legen Sie jeden Monat ein bisschen Geld zur Seite, und der Staat zahlt auch was dazu. Noch besser: In der Regel zahlen Arbeitgeber auch Zuschüsse zu den Vermögenswirksamen Leistungen. Bis zu 40 € im Monat sind möglich. Das ist in den jeweiligen Tarifverträgen festgelegt. Fragen Sie nach!

Zwei Anlageformen werden vom Staat gefördert: Aktienfonds und Bausparen. Sie können beide Sparformen wählen! Die Sparzulage bekommen Sie vom Finanzamt als Einmalzahlung auf Ihr Anlagekonto erst nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren überwiesen.

So kommen Sie an die Vermögenswirksamen Leistungen:
Sie schließen einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 7 Jahren über die Anlageform Ihrer Wahl ab.
Sie reichen eine Kopie des Vertrags bei der Personalabteilung ein. Ihr Arbeitgeber zieht den Betrag monatlich von Ihrem Gehalt ab und überweist ihn (ggf. inklusive Arbeitgeberzuschuss) an die Investmentgesellschaft. Sie beantragen jedes Jahr beim Finanzamt die Sparzulage. Dafür müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Die monatliche Sparrate beträgt mindestens 34 €  Sie können soviel anlegen, wie Sie möchten, aber gefördert wird nur bis zu einer bestimmten Grenze bei folgenden Anlagen:

Aktienfonds
Fördergrenze: 408 € pro Jahr
Sparzulage: 20% im Westen (= maximal € 82,00 im Jahr ), 25% im Osten (= maximal 102 € im Jahr) bis einschließlich 2004
Bausparen
Fördergrenze: 480 € pro Jahr
Sparzulage: 10% bundesweit (= maximal 48 €)

Tipp: Attraktive Aktienfonds und Bausparverträge bietet die HypoVereinsbank. Mehr Infos unter www.hypovereinsbank.de


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