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Neues zum Jahreswechsel

Was ändert sich in 2012

Alle Jahre wieder – das gilt auch für die Sozialversicherung. Pünktlich zum Jahreswechsel gibt es auch im Jahr 2012 wieder ein paar Neuerungen. Zum 1.1.2012 soll sowohl das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) als auch das Familienpflegezeitgesetz (FPfzG) in Kraft treten. Die wichtigsten Ziele dieser Gesetze bestehen darin, die ärztliche Versorgung bundesweit sicherzustellen und berufstätige pflegende Angehörige zu entlasten. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen vor. 

 
Krankenversicherung - Zukunftssichere Versorgung
Das deutsche Gesundheitswesen gehört sicher zu den besten der Welt und erbringt gute Leistungen auf hohem Niveau. Aber schon heute stehen nicht mehr in allen Regionen genügend Ärzte zur Verfügung, um eine wohnortnahe medizinische Versorgung zu gewährleisten. Diese Situation wird sich angesichts der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren weiter verschärfen. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz plant der Gesetzgeber, die flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung zu verbessern, die Verzahnung der Leistungssektoren ambulant und stationär zu optimieren und die Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung zu fördern. Neben Änderungen bei der Vergütung ärztlicher Leistungen soll durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt werden, dass auch in strukturschwachen Regionen, vor allem im ländlichen Raum, die Versorgung der Patienten gewährleistet ist. Ob dies gelingt bleibt abzuwarten. Wir werden Sie natürlich auch in Zukunft über die weitere Entwicklung informieren.
 
 
 
Pflege – Zeit gegen Geld
Das Familienpflegezeitgesetz soll zum 01.01.2012 in Kraft treten und es Berufstätigen erleichtern, nahe Angehörige zu pflegen und daneben mit reduzierter Stundenzahl weiterzuarbeiten. Die verringerte Arbeitszeit muss für die Dauer von max. 24 Monaten mindestens 15 Stunden pro Woche betragen. Während der Pflegezeit verringert sich der Lohn dabei nur halb so stark wie die Arbeitszeit. Der Haken: Nach Ablauf der Pflegezeit muss der Arbeitnehmer zu reduziertem Gehalt so lange mehr arbeiten, bis der volle Lohnausgleich wieder hergestellt ist. Wer also z. B. zwei Jahre lang 50 Prozent der Zeit gearbeitet und dafür 75 Prozent Lohn erhalten hat, muss nach der Pflege zwei Jahre Vollzeit arbeiten und erhält dafür 75 Prozent seines Lohns.

Auf eine echte Pflegereform konnten sich die Koalitionsparteien bislang noch nicht einigen. Diese soll jedoch im Jahr 2012 beschlossen werden. Bereits vereinbart ist die Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,1% zum 01.01.2013.
 
 
Rente – steigende Renten und sinkende Beiträge
Erfreuliche Nachrichten gibt es aus der Rentenversicherung. Aufgrund der guten konjunkturellen Lage sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 01.01.2012 um 0,3% auf 19,6%. Zugleich zeichnet sich für alle Rentner eine bessere finanzielle Situation ab. Sie können zur Mitte des kommenden Jahres auf eine deutliche Erhöhung der Rente von 2,3 Prozent im Westen und 3,2 Prozent im Osten hoffen.
 
Beitragsbemessungsgrenzen 2012
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden am Ende eines jeden Jahres durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung für das Folgejahr festgelegt. Berechnungsgrundlage sind die Löhne und Gehälter des Vorjahres. Da diese im Jahr 2010 wieder angestiegen sind, steigen auch die Bemessungsgrenzen für das Jahr 2012.

Beitragsbemessungsgrenzen ab 1.1.2012:

 
West
Ost
jährlich
monatlich
jährlich
monatlich
Krankenversicherung (15,5%)
45.900 €
3.825 €
45.900 €
3.825 €
Pflegeversicherung (1,95%)*
45.900 €
3.825 €
45.900 €
3.825 €
Rentenversicherung (19,6%)
67.200 €
5.600 €
57.600 €
4.800 €
Arbeitslosenversicherung (3,0%)
67.200 €
5.600 €
57.600 €
4.800 €

*Für „kinderlose“ Mitglieder ab 23 Jahren gilt ein um 0,25 % erhöhter Beitragssatz, d. h. 2,2 %.

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