Interimslösung mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) bis 30.09.2011 geschlossen - Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) bleibt für unsere Versicherten weiterhin im bisherigen Umfang erhalten.
Hintergrund:
Mit der Gesundheitsreform vom 01.04.2007 hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Kunden einen Tarif zur hausarztzentrierten Versorgung anzubieten. Die HVB BKK wurde hier natürlich umgehend aktiv und hat in allen Bundesländern (Ausnahme: Saarland) mit den entsprechenden Ärzteverbänden einen Versorgungsvertrag geschlossen.
Daher besteht bereits seit dem Jahr 2007 zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) ein Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung. An diesem Vertrag nehmen zur Zeit ca. 1.200 Hausärzte in Bayern teil. Gerne informieren wir Sie darüber, welche Hausärzte in Ihrer Nähe beteiligt sind.
Sondersituation Bayern:
Seit dem 01.07.2010 bestand zusätzlich für die bayerischen Versicherten der HVB BKK die Möglichkeit der Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (sog. Hausarztvertrag) über den Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV).
Wie viele andere gesetzliche Krankenkassen hatte die HVB BKK den Vertrag mit Wirkung zum 31.12.2010 außerordentlich gekündigt. Die Vertragsparteien sind inzwischen wieder in konstruktive Gespräche über einen neuen Hausarztvertrag eingetreten. Dieser soll zum 01.10.2011 in Kraft treten.
Interimsvereinbarung mit dem BHÄV:
Um eine nahtlose Versorgung unserer Versicherten zu gewährleisten, haben sich die bayerischen Betriebskrankenkassen mit den Vertretern des BHÄV darauf verständigt, eine Übergangslösung zu schaffen. Die sog. Interimsvereinbarung beinhaltet die Weiterführung der hausarztzentrierten bis zum 30.09.2011. Die Rechte und Pflichten der Hausarztzentrierten Versorgung bleiben für diese Versicherten grundsätzlich bestehen.
Grundsätzlich müssen Sie als Teilnehmer an der HZV immer zuerst den gewählten Hausarzt aufsuchen. Andere Vertragsärzte können nur nach Überweisung durch Ihren Hausarzt in Anspruch genommen werden. Ausnahmen gelten für:
· Notfälle und Besuche beim organisierten Bereitschafts- bzw. Notdienst
· Behandlungen bei: Gynäkologen, Augenärzten und Kinder- und Jugendärzten
· Im Vertretungsfall (z.B. Urlaub Ihres Hausarztes) ist ausschließlich der von
Ihrem Hausarzt benannte Vertreter aufzusuchen
Sobald ein neuer Vertrag mit dem BHÄV abgeschlossen wurde, informieren wir Sie umgehend über weitere Einzelheiten. Bis zum Abschluss eines Neuvertrages ist eine Einschreibung in die Hausarztzentrierte Versorgung mit dem BHÄV nicht möglich.