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Alle Infos zum Bürgerentlastungsgesetz

Steuererleichterungen für gesetzlich Versicherte

2009 ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten – für viele Steuerzahler ein Grund zur Freude: Seit 2010 können Kranken- und Pflegekassenbeiträge in vollem Umfang von der Steuer abgesetzt werden. Dadurch werden Arbeitnehmer um insgesamt fast 10 Milliarden Euro entlastet.

Um die Beiträge anrechnen zu können, müssen alle gezahlten bzw. erstatteten Beiträge elektronisch an das Finanzamt gemeldet werden. Für alle, die ihre Beiträge nicht selbst an uns zahlen, gibt es nichts zu tun: Für die Übermittlung sind die beitragszahlenden Stellen und wir als Krankenkasse verantwortlich.

  • Bei Arbeitnehmern erfolgt die Meldung durch den Arbeitgeber mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Das gilt auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge an die Kasse abführt.
  • Bei pflichtversicherten Rentnern meldet der Rentenversicherungsträger die Beiträge.
  • Bei Künstlern übernimmt die Künstlersozialkasse die Meldung an das Finanzamt.
  • Bonuszahlungen und Prämien, z.B. aus der Teilnahme an einem Wahltarif oder dem GesundLebenBonus werden von der HVB BKK übermittelt.

Wichtig: Das müssen Sie selbst tun
Für alle Versicherten, die ihre Beiträge selbst an uns zahlen, übernimmt die HVB BKK die Meldung an die Finanzverwaltung. Zu den Selbstzahlern gehören z. B. freiwillig versicherte Rentner, freiwillig versicherte Kinder, Studenten und Personen, die Beiträge aus Versorgungsbezügen oder aus einer Kapitalabfindung an uns zahlen. Sollten Sie mit der Übermittlung der Daten durch unsere BKK nicht einverstanden sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns einen Nachweis, sobald wir Ihre Daten an das Finanzamt übermittelt haben. Die Meldung erfolgt jeweils bis zum 28.02. des Folgejahres. Antworten auf die häufigsten Fragen zur Beitragsbescheinigung finden Sie in unserem FAQ-Katalog.

Infos und häufige Fragen zum Bürgerentlastungsgesetz

Hier finden Sie übersichtlich Antworten auf alle wichtigen Fragen.

Weitere Informationen rund um das Bürgerentlastungsgesetz finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums: www.bundesinfanzministerium.de.


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