
Damit ein Krankenhausaufenthalt für kleine Patienten möglichst angenehm verläuft, bezahlen wir bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr auch die Aufnahme eines Elternteils, wenn dies der aufnehmende Arzt im Krankenhaus befürwortet. Muss ein Elternteil wegen der Krankheit des Kindes z. B. unbezahlten Urlaub nehmen, erstatten wir einen Teil des Verdienstausfalls. Mehr Informationen finden Sie hier.
