Im Krankheitsfall oder nach einem privaten Unfall bezahlen wir Ihnen die zur Behandlung erforderlichen verordnungsfähigen und verschreibungspflichtigen Medikamente und Verbandmittel. Hierbei hat der Gesetzgeber jedoch Zuzahlungen vorgeschrieben. Diese beträgt 10 % des Abgabepreises (höchstens 10 €, mindestens 5 €, allerdings nicht mehr als die Kosten des Mittels). Ausführliche Informationen über Zuzahlungen finden Sie hier.
Von der Zuzahlung befreit sind:
- bestimmte Härtefälle
- Versicherte unter 18 Jahren
- Verordnungen im Rahmen der Mutterschaftshilfe
- Arzneimittel zur Behandlung von anerkannten Versorgungsleiden, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen
Gleichzeitig bieten wir Ihnen einige Möglichkeiten, beim Kauf von Arzneimitteln Geld zu sparen:
- Arzneimittel ohne Zuzahlung. Dabei erhalten Sie vielleicht nicht genau das Medikament, das auf dem Rezept steht, sondern eines mit demselben Wirkstoff. Dafür entfällt oftmals die Zuzahlung.
- Versandapotheke. Nutzen Sie die Vorteile von Versandapotheken: Sie erreichen sie täglich rund um die Uhr, medizinisches Fachpersonal gibt Ihnen jederzeit telefonisch Auskunft und oft sind die Preise erstaunlich niedrig.