
Zahngesundheit bedeutet echte Lebensqualität. Daher übernehmen wir für Sie einmal pro Kalenderhalbjahr zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Zwischen den Untersuchungen muss jedoch ein Zeitraum von mindestens 4 Monaten liegen.
Sie können die Zahnsteinentfernung im Rahmen der Vorsorge einmal pro Kalenderjahr über Ihre Versicherungskarte abrechnen lassen. Für die Vorsorgeuntersuchung müssen Sie keine Praxisgebühr entrichten.
Wir empfehlen Ihnen, die zahnärztliche Vorsorge mindestens einmal pro Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen, da Sie bei regelmäßiger Inanspruchnahme einen höheren Zuschuss für einen eventuell notwendigen Zahnersatz erhalten.
Übrigens: Der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt bringt Vitalpunkte für unseren GesundLebenBonus.
Für Kinder besonders wichtig – deshalb Vorsorge sogar einmal pro Halbjahr!
Durch drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen soll Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen vorgebeugt werden. Die erste findet im 3. Lebensjahr statt, die weiteren im Abstand von zwölf Monaten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Der Zahnarzt begleitet Ihr Kind bis zum endgültigen Zahnwechsel, berät über Zahnpflege und Mundhygiene, zahngesunde Ernährung, Fluoridierung und eventuell vorbeugende Maßnahmen einer kieferorthopädischen Behandlung.
Mit sechs Jahren beginnen dann die normalen Zahngesundheitsuntersuchungen, die bis zum 18. Lebensjahr sogar einmal pro Kalenderhalbjahr vorgesehen sind.