Wir übernehmen für Sie die Kosten folgender Untersuchungen
- ab dem 20. Lebensjahr einmal im Jahr frauenärztliche Vorsorgeuntersuchung.
- ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich Untersuchung der Brust und der Haut.
- ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Untersuchung des Dickdarms
Ultraschalluntersuchungen und Mammographien
Diese Untersuchungen dürfen wir in folgenden Fällen bezahlen:
- Bei medizinischer Notwendigkeit und wenn Ihr Arzt dies für erforderlich hält, zum Beispiel bei einem konkreten Verdacht auf Erkrankung oder wenn eine erbliche Belastung vorhanden ist. Klären Sie bitte mit Ihrem Arzt, ob bei Ihnen diese Voraussetzungen gegeben sind.
- Mammographien alle zwei Jahre bei Frauen zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr. Diese Regelung gilt im Rahmen eines umfassenden Programms zur Früherkennung von Brustkrebs. Dabei werden Frauen in diesem Alter bundesweit von den zuständigen kassenärztlichen Vereinigungen angeschrieben und auf die Notwendigkeit einer Mammographie hingewiesen.
Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen übernehmen wir dabei folgende Leistungen:
Klinische Untersuchungen …
ab Beginn des 20. Lebensjahres:
- Gezielte Anamnese
- Spiegeleinstellung der Portio (Teil der Gebärmutter)
- Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Portio-Oberfläche und aus dem Zervikalkanal
- Fixierung des Untersuchungsmaterials für die zytologische Untersuchung (Zelluntersuchung)
- Bimanuelle gynäkologische Untersuchung
ab Beginn des 30. Lebensjahres:
- Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung
ab Beginn des 50. Lebensjahres bis zum 55. Lebensjahr:
- Jährlicher Schnelltest auf okkultes Blut im Stuhl
ab Beginn des 56. Lebensjahres:
- Alle zwei Jahre Schnelltest auf okkultes Blut im Stuhl
- alternativ:
- zwei Koloskopien, wobei die zweite frühestens 10 Jahre nach der ersten Koloskopie erfolgen darf
Zytologische Untersuchung (Zelluntersuchung)
Die zytologische Untersuchung umfasst die Auswertung des entnommenen Gewebes.
Ggf. Einleitung einer Therapie