
Als gesetzliche Krankenkasse ist die Übernahme folgender Standardleistungen für uns selbstverständlich:
Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch
Wir übernehmen die ärztliche Beratung und Untersuchungen zur Empfängnisverhütung sowie gegebenenfalls den nichtrechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel (z. B. Pille, Spirale) tragen Sie ab dem vollendeten 20. Lebensjahr selbst.
Künstliche Befruchtung
Kinderwunsch muss kein Wunsch bleiben. Ehepartner, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung. Voraussetzung ist, dass
Ihr Eigenanteil beträgt hier 50% der vertraglichen Kosten.
Schwangerschaft und Entbindung
Wir begleiten Sie medizinisch, bis Ihr Baby da ist – und darüber hinaus. Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge bezahlen wir für Sie die Hebammenhilfe (inkl. Schwangerschaftsgymnastik), ärztliche Betreuung, bestimmte Arznei- und Heilmittel sowie die Entbindung in der Klinik. Gegebenenfalls übernehmen wir für Sie auch die häusliche Pflege und eine Haushaltshilfe.
Mutterschaftsgeld
Sie werden bald Mutter und stehen in einem Arbeitsverhältnis (oder Heimarbeit)? Dann erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts für 6 Wochen vor und 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten für 12 Wochen) nach der Entbindung. Es beträgt bis zu 13,00 € je Kalendertag, die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettoarbeitsentgelt übernimmt Ihr Arbeitgeber.
Familienversicherung
Bei der HVB BKK können Sie Familienangehörige kostenlos mitversichern! Ihre Familienangehörigen (Ehepartner, Lebenspartner gleichen Geschlechts und Kinder) mit einem eigenen Monatseinkommen von nicht mehr als 365,00 € können Sie – im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung – ohne zusätzliche Beitragszahlung in unseren umfassenden Gesundheitsschutz voll mit einbeziehen.
Endet die Familienversicherung (z. B. durch Aufnahme einer Beschäftigung), kann sich Ihr bisher familienversicherter Angehöriger selbst bei uns versichern – unabhängig davon, in welchem Unternehmen er tätig wird.
Die Familienversicherung für Ihre Kinder endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung verlängert sich der Anspruch jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, ggf. noch zusätzlich um die Dauer von Wehr- oder Ersatzdienst.
Den Antrag für die Familienversicherung finden Sie hier – einfach ausfüllen, ausdrucken und abschicken.