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Steuern

Was an den Staat geht

Jeder, der Einkünfte hat, muss Einkommenssteuer zahlen. Für Arbeitnehmer nennt sich die Einkommensteuer Lohnsteuer. Dazu kommen weitere Abgaben:

  • Der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Lohnsteuer
  • Die Kirchensteuer, wenn Sie einer Kirche angehören.

Jedoch bezahlen Sie diese nicht direkt: Ihr Arbeitgeber zieht sie als Gesamtbetrag von Ihrem Arbeitslohn ab.

Wieviel müssen Sie zahlen?

Die Höhe der Steuer ist einkommensabhängig. Wer mehr verdient, zahlt mehr. Zum Trost gibt es einen Freibetrag: Die ersten 7.664 € im Jahr sind steuerfrei.

Um den genauen Betrag zu ermitteln brauchen Sie eine Lohnsteuertabelle – einen ersten Hinweis gibt Ihnen auch unser Brutto-Netto-Rechner

Sie müssen auch wissen, welche Steuerklasse Sie haben. Diese Information finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte. In der Regel haben Azubis und Berufsstarter die Steuerklasse I (= nicht verheiratet, kein Kind im Haushalt).

Tipp 1: Steuer wird vom sogenannten "zu versteuernden Einkommen" erhoben. Dieses ist nicht immer gleich wie das Bruttogehalt. Sonderausgaben und Werbungskosten, wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, werden vom Bruttogehalt abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Dies erfolgt normalerweise über Pauschalbeträge. Bei besonders hohen Belastungen haben (z. B. eine aufwändige Anfahrt) sollte man jedoch den tatsächlichen Betrag angeben. 

Tipp 2: Wenn Sie noch minderjährig sind, kann Ihr Einkommen die Steuer Ihrer Eltern beeinflussen! Denn es wird bei der Berechnung der Kinderfreibeträge berücksichtigt. Deshalb sollten Sie die Steuererklärungen zum Jahresende aufeinander abstimmen.


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