
Spätestens Ende des ersten Monats im Job steigt die Erwartung. Was bleibt vom Bruttogehalt übrig? Wieviel wird davon wieder abgezogen – und warum? Damit der „Netto-Schock“ nicht allzu groß wird, hier ein paar Informationen über die wichtigsten Abzüge – aber auch ein paar Möglichkeiten, sich zusätzliches Geld zu sichern:
Versicherungen
Das tägliche Leben ist voller Risiken: Eine schwere Krankheit kann berufsunfähig machen, ein Unfall pflegebedürftig. Die gesetzliche Sozialversicherung mit ihren fünf Zweigen sorgt dafür, dass Sie gegen solche Risiken abgesichert sind. Mit Ausnahme der Unfallversicherung (die allein vom Arbeitgeber getragen wird) werden alle Sozialversicherungen zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Der Beitrag wird vom Gehalt abgezogen. Wenn Sie bei der HVB BKK kranken- und pflegeversichert sind, werden jeden Monat derzeit Beiträge in der Höhe von 20,45% von Ihrem Gehalt abgezogen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Aber keine Bange, Sie zahlen davon nur die Hälfte. Den Rest der 38,4% sowie die komplette Unfallversicherung zahlt Ihr Arbeitgeber. Das bedeutet:
Mehr über die Leistungen der Sozial-Pflichtversicherungen
Mehr über die Krankenversicherung bei der HVB BKK
Steuern
Mit diesen Abgaben finanziert der Staat das öffentliche Leben – und mit einem geregelten Einkommen sind Sie verpflichtet, auch einen Beitrag dazu zu leisten. Genauer gesagt zahlen Sie 4 dieser Beiträge: Einkommens- oder Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer.
Vermögenswirksame Leistungen
Da der Staat aber neben den Abgaben stark daran interessiert ist, dass seine Bürger eigenes Vermögen aufbauen, leistet er hier sogar Hilfestellung. Wer von sich aus spart, bekommt von Staat noch was dazu – und oft auch vom Arbeitgeber. Die Zuschüsse heißen Vermögenswirksame Leistungen und bilden oft die Basis für erste Sparpläne.
Wenn Sie jetzt alle Abgaben und Zuschüsse zusammenzählen, was geht dann monatlich auf Ihr Konto ein? Hier können Sie es sich ausrechnen lassen: