Hier noch einmal die fünf Zweige der Sozialversicherung mit ihren einzelnen Leistungen im Überblick:
Krankenversicherung
Leistung: Vorsorge und Wiederherstellung der Gesundheit
Beitragssatz: der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wird seit dem 01.01.2009 einheitlich für alle Kassen festgelegt und beträgt im Jahr 2010 14,9%. Seit dem 01.07.2005 ist darin ein gesetzlicher Zuschlag in Höhe von 0,9% enthalten, der ebenfalls bei allen Krankenkassen gleich hoch ist und nur vom Versicherten gezahlt wird. Ihre Krankenkasse wählen Sie als Versicherter selbst.
Pflegeversicherung
Die Pflegekasse ist ein Teil Ihrer Krankenkassenleistung: Versorgung bei Pflegebedürftigkeit
Beitragssatz: 1,95% im Monat (für kinderlose ab dem 24. Lebensjahr 2,20%)
Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt.
Rentenversicherung
Sie werden bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.
Leistung: Zahlung von Alters- und Erwerbsminderungsrenten sowie Rehabilitationsmaßnahmen
Beitragssatz: 19,9% im Monat
Arbeitslosenversicherung
Sie werden bei der Bundesagentur für Arbeit versichert.
Leistung: Minderung der finanziellen Wirkung der Arbeitslosigkeit
Beitragssatz: 2,8% im Monat
Unfallversicherung
Sie werden bei der für Ihren Arbeitgeber zuständigen Berufsgenossenschaft versichert.
Leistung: Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nach Unfällen
Finanzierung: Der Arbeitgeber trägt alle Kosten