Hausarztzentrierte Versorgung in Bayern
Seit dem 01.01.2010 gilt ein Schiedsspruch zur Hausarztzentrierten Versorgung zwischen dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) und der HVB BKK. Der Vertrag wird zum 01.07.2010 wirksam und orientiert sich im Vergütungs- und Leistungsspektrum sehr stark am jüngst geschlossenen Hausarztvertrag in Baden-Württemberg.
Hintergrund
Mit der Gesundheitsreform vom 01.04.2007 hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Kunden einen Tarif zur hausarztzentrierten Versorgung anzubieten. Daher hat die HVB BKK in fast allen Bundesländern (Ausnahme: Saarland) mit den entsprechenden Ärzteverbänden einen Versorgungsvertrag geschlossen.
Sondersituation Bayern
Zukünftig gibt es in Bayern zwei Hausarztverträge. Parallel zum neuen Tarifangebot mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) besteht weiterhin der gültige Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB).
Die HVB BKK bietet bereits seit dem Jahr 2007 zusammen mit der KVB einen Tarif zur hausarztzentrierten Versorgung an. An diesem Vertrag nehmen zur Zeit ca. 2.800 Hausärzte in Bayern teil. Gerne informieren wir Sie darüber, welche Hausärzte in Ihrer Nähe beteiligt sind.
Da der BHÄV in Bayern über 50% der Allgemeinärzte vertritt, hat dieser Verband ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch auf einen Versorgungsvertrag. Für die HVB BKK steht hierbei die Verbesserung der Behandlungsqualität unserer Kunden klar im Vordergrund. Da trotz mehrerer Verhandlungsrunden kein Ergebnis erzielt werden konnte, wurde vom BHÄV ein Schiedsverfahren eingeleitet. Der Schiedsspruch erging zum Jahreswechsel 2010 und tritt zum 01.07.2010 in Kraft.
Was bedeutet dies für Ihre Behandlung?
Als Versicherter der HVB BKK haben Sie ein Anrecht auf eine qualitativ hochwertige Versorgung, unabhängig, ob Sie sich in ein Hausarztmodell einschreiben oder nicht. Ärzte mit Kassenzulassung sind dazu verpflichtet, Patienten aller Krankenkassen zu behandeln. Die Verweigerung der Behandlung ist ein Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten. Sollte Ihnen ein Arzt eine notwendige Behandlung ohne triftigen Grund verweigern, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit.
Für wen ist die Teilnahme an diesem Tarif sinnvoll?
Leider enthalten beide Tarife aus unserer Sicht für die Mehrheit unserer Kunden keine ausreichenden qualitativen Vorteile, welche die Mehrkosten für die Solidargemeinschaft gegenüber der „normalen“ hausärztlichen Versorgung rechtfertigen.
Für folgende Personen ist die Teilnahme sinnvoll:
- chronisch Kranke, die regelmäßig und häufig zum Hausarzt gehen
Weniger geeignet ist die Teilnahme für:
- Kinder und Jugendliche, da hier der Kinder- und Jugendarzt der erste
Ansprechpartner ist (wir empfehlen Ihnen die Teilnahme an unserer Extra-
Leistung
BKK Starke Kids)
- Versicherte, die selten zum Hausarzt gehen
- Versicherte, die auf eine freie Arztwahl Wert legen
Was muss ich als Teilnehmer beachten?
Als Patient binden Sie sich mit Ihrer Teilnahme an diesem Hausarztvertrag für mindestens ein Jahr an den einschreibenden Hausarzt. Dies bedeutet für Sie, dass Ihre freie Arztwahl eingeschränkt ist. Bei jeder Erkrankung müssen Sie zunächst den Hausarzt aufsuchen. Dieser überweist Sie bei Bedarf an einen entsprechenden Facharzt (Ausnahme Gynäkologe, Augenarzt sowie im Notfall).
Wichtig:
Sollten Sie einen anderen Hausarzt oder Facharzt ohne Überweisung aufsuchen, sieht der Gesetzgeber vor, dass die anfallenden Mehrkosten für die Behandlung von Ihnen selbst zu tragen sind. Das mehrmalige Nichtbeachten dieser Regelung führt zum Ausschluss aus dem Hausarztprogramm.